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Die Veranstaltung gilt als Nachweis der Weiterbildung im Sinne von § 34d Abs. 9 S. 2 GewO i.V.m. § 7 VersVermV.
Registrierung
Die IHK ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen. Vom Stuttgarter Hauptbahnhof sind es zehn Gehminuten.
Kostenpflichtige Parkplätze stehen in begrenzter Anzahl in der IHK-Tiefgarage zur Verfügung.
Zusätzlich gibt es ein öffentliches Parkhaus gegenüber dem IHK-Haus.